Kinderschutzkonzept

1. Leitgedanken und Grundhaltung
1.1 Prinzipien der Kindertagespflege
• „Hier bin ich richtig“
• „Hier bin ich wichtig“
• „Hier bin ich sicher“
• „Hier werde ich gesehen“
• „Was ich nicht mag, merke ich am Herzen“

1.2 Haltung gegenüber Kindern
• Ich glaube dir!
• Ich sehe dich!
• Was brauchst du?
1.3 Grundsatz
• HINSEHEN – NICHT WEGSCHAUEN!
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2. Warum ein Schutzkonzept wichtig ist
2.1 Ziele des Schutzkonzepts
• Stärkung der Kinderrechte
• Prävention gegen grenzverletzendes Verhalten
• Aufbau eines achtsamen, wertschätzenden Miteinanders
• Reduzierung des Risikos für Gewalt und sexuelle Übergriffe
• Schaffung von Handlungssicherheit für die Kindertagespflegeperson
• Förderung des Selbstbewusstseins der Kinder
• Ermutigung zu Beschwerden, Äußerungen und Beteiligung
• Das Schutzkonzept ist ein lebendiges, sich entwickelndes Konzept
2.2 Verantwortungsübernahme
• Bewusste Reflexion der eigenen pädagogischen Haltung
• Schutz vor Machtmissbrauch
• Aktiver Beitrag zum Kindeswohl
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3. Kinderrechte
3.1 Gewaltfreie Erziehung (§1631 Abs. 2 BGB)
• Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
3.2 Die 10 wichtigsten Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention
1. Gleichheit (Art. 2)
2. Gesundheit (Art. 24)
3. Bildung (Art. 28)
4. Spiel und Freizeit (Art. 31)
5. Meinungsäußerung & Beteiligung (Art. 12, 13)
6. Schutz vor Gewalt (Art. 19, 32, 34)
7. Zugang zu Medien (Art. 17)
8. Schutz der Privatsphäre (Art. 16)
9. Schutz im Krieg und auf der Flucht (Art. 22, 38)
10. Förderung bei Behinderung (Art. 23)
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4. Gesetzliche Grundlagen
4.1 SGB VIII
• §1 Abs. 3.3 – Schutz des Kindeswohls
• §8a – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
• §45 Abs. 3.1 – Schutzkonzept als Voraussetzung für Betriebserlaubnis (Kita)
• §47 Abs. 2 – Meldepflicht bei Ereignissen, die das Wohl beeinträchtigen
4.2 BGB
• §1631 Abs. 2 – Gewaltfreie Erziehung
4.3 StGB (Strafgesetzbuch)
• §171 – Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht
• §176 – Sexueller Missbrauch von Kindern
• §223 – Körperverletzung
• §225 – Misshandlung von Schutzbefohlenen
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5. Gefährdungsanalyse (Räumlichkeiten & Alltag)
5.1 Räumliche Sicherheit
• Kindgerechte Gestaltung aller Räume, Terrasse und Garten
• Regelmäßige Kontrolle von:
o Steckdosensicherungen
o Schutzgitter Treppe
o Verschlossene Kellertür
o Fenstersicherungen
• Schlafsicherheit:
o Begleitung im Raum
• Herd während des Kochens gesichert, immer beaufsichtigt
• Backofen gesichert, Chemikalien außer Reichweite
5.2 Sicherheit unterwegs
• Bollerwagen mit Sicherheitsgurten
• Kinderwagen mit Sicherheitsgurten
• Laufende Kinder: straßenabgewandte Seite, halten am Wagen oder an der Hand
5.3 Pädagogisches Handeln zur Vermeidung von Gefährdungen
• Ruhiges, besonnenes Handeln
• Selbstregulation bei Stresssituationen
• Eingreifen nur bei Grenzüberschreitungen (z.B.: Schlagen, Beißen, Kneifen und auch „gut gemeinte Körperlichkeiten“ „nur ja heißt ja“)
5.4 Definition Kindeswohlgefährdung
• Anhaltende Gefahr für körperliche, geistige oder seelische Entwicklung
5.5 Vorgehen bei Verdacht (§8a SGB VIII)
• Beobachtung
• Dokumentation
• Austausch mit Fachkräften
• Orientierung am Ablaufverfahren der Stadt Lemgo
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6. Verhaltenskodex für die Kindertagespflegeperson
6.1 Grundsätze
Ich verpflichte mich:
1. Jede Form seelischer oder körperlicher Gewalt auszuschließen
2. Die persönlichen Grenzen jedes Kindes zu achten
3. Transparent zu handeln
4. Kindliche Signale ernst zu nehmen
5. Nähe und Distanz angemessen zu gestalten
6. Beschwerden ernst zu nehmen
7. Regelmäßige Fortbildungen wahrzunehmen
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7. Selbstevaluation und Selbstreflexion
7.1 Definitionen
• Selbstevaluation: systematische Beobachtung, Analyse und Bewertung der eigenen Arbeit
• Selbstreflexion: bewusstes Auseinandersetzen mit eigenen Erfahrungen und Handlungen
7.2 Ziele
• Lösung von Problemen
• Stärkung lösungsorientierten Denkens
• Selbsterkenntnis
• Ausbau reflektierter Handlungskompetenz
• Auseinandersetzung mit eigenen Gefühlen
• Besseres Verstehen von Fremdverhalten
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8. Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten
8.1 Grundverständnis
• Kinder haben Recht auf Beteiligung (SGB VIII, §8)
• Orientierung am Konzept von Emmi Pikler
• Beteiligung in allen Alltagssituationen
8.2 Beispiele für kindliche Beteiligung im Alltag
• Begrüßung und Art der Übergabe
• Mitgestalten des Frühstücks und Mittagessens
• Wahl der Speisen
• Lätzchen ja/nein
• Unterstützung beim Essen einfordern
• Wahl von Windel/Toilette
• Gestaltung von Spiel, Ausflügen und Kreativangeboten
• Selbstbestimmtes An- und Ausziehen
• Wahl von Büchern, Liedern, Farben
• Schlafen / Ausruhen je nach Alter
• Nähe zulassen oder verweigern
8.3 Wichtigkeit von Partizipation
• stärkt Autonomie
• fördert demokratisches Denken
• unterstützt Entscheidungsfähigkeit
• fördert Selbstbewusstsein
8.4 Ernst nehmen kindlicher Beschwerden
• Weinen (auch unterdrücktes) als Zeichen
• Kopf wegdrehen = „Ich möchte nicht.“
• Respektieren und gemeinsam erklären, was möglich oder notwendig ist
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9. Partizipation als Fundament des Kinderschutzes
9.1 Ziele
• Starke, selbstbewusste Kinder
• Fähigkeit zur Abgrenzung
• Verantwortungsübernahme altersgerecht ermöglichen
• Fehler als Lernchance betrachten
9.2 Formen der Entscheidungsfindung
• Sprache
• Mimik
• Gestik
• Auch sehr junge Kinder sind beteiligungsfähig (z.B. durch Bildkarten)
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10. Notfallplan und wichtige Ansprechpartner
10.1 Jugendamt Lemgo
• Bereich Kindertagespflege
• Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) – Frau Gasch, Tel. 05261-213-334
10.2 Kinderschutz-Fachberatung
• Koordinierungsstelle Kinderschutz – Frau Bögeholz, Tel. 05261-213-207
• Pädagogische Bereichsleitung Kindertagespflege – Frau Hegerding, Tel. 05261-213-240
• Insoweit erfahrene Fachkraft – Frau Hanna Lange
o Tel. 05261-213-416
o Mobil 0175-2629493
10.3 Notrufnummern
• Polizei: 110
• Feuerwehr: 112
• Giftnotzentrale Bonn: 0228-19240